Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff bei Geschäftsführern
Auch die Fremdgeschäftsführerin einer GmbH kann Arbeitnehmerin im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sein. Sie hat dann einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Der Anspruch als Fremdgeschäftsführerin einer GmbH ergibt sich unmittelbar aus § 7 Abs 4 BUrlG. Dies folgt – unabhängig davon, ob die Klägerin nach nationalem Recht als Arbeitnehmerin anzusehen ist – aus einer mit Art 7 EGRL 88/2003 konformen Auslegung…
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