Pflicht zur Kenntnisnahme einer dienstlichen SMS in der Freizeit
Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, besteht eine Pflicht zur Kenntnisnahme einer solchen, per SMS mitgeteilten Weisung auch in seiner Freizeit. Bei der Kenntnisnahme der Weisung zum konkretisierten Dienst handele es sich nicht um…
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