Kein genereller Maximalwert für Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis im Sinne von § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen. So hate es kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden. [Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2025 – 2 AZR 160÷24…
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