Kündigung trotz Bildes „IMPFUNG MACHT FREI“ unwirksam
Warum die Kündigung eines Lehrers trotz Verwendung eines YouTube‐Videos mit dem Titel „IMPFUNG MACHT FREI“ unwirksam war. Die Kündigung des Arbeitsvertrages eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube einstellte war unwirksam. So entschied es das Landesarbeitsgericht Berlin‐Brandenburg. Es löste den Arbeitsvertrag…
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