Einwurf‐Einschreiben bei der Kündigungszustellung

Genügt der Auslie­fe­rungs­beleg beim Einwurf‐Einschreiben als Anscheins­beweis für den Zugang der Kündigung? Wird ein Kündi­gungs­ein­schreiben per Einwurf‐Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlie­fe­rungs­beleg und die Repro­duktion des Auslie­fe­rungs­belegs mit der Unter­schrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger. So hat das Landes­ar­beits­ge­richt Schleswig‐Holstein mit Urteil…
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25. May 2023 0