Einwurf‐Einschreiben bei der Kündigungszustellung
Genügt der Auslieferungsbeleg beim Einwurf‐Einschreiben als Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung? Wird ein Kündigungseinschreiben per Einwurf‐Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger. So hat das Landesarbeitsgericht Schleswig‐Holstein mit Urteil…
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