Überstundenzuschläge erst ab Überschreiten der Arbeitszeit Vollbeschäftigter  diskriminieren Teilzeitbeschäftigte

Eine tarif­ver­trag­liche Regelung, die unabhängig von der indivi­du­ellen Arbeitszeit für Überstun­den­zu­schläge das Überschreiten der regel­mä­ßigen Arbeitszeit eines Vollzeit­be­schäf­tigten voraus­setzt, behandelt teilzeit­be­schäf­tigte Arbeit­nehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeit­be­schäf­tigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskri­mi­nierung Teilzeit­be­schäf­tigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleich­be­handlung nicht durch sachliche Gründe gerecht­fertigt ist. Fehlen solche sachlichen…
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6. December 2024 0