Geringere Abfindung für baldige Rentner
Abfindungskürzungen für rentennahe Beschäftigte sind zulässig Gemäß einem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, das kürzlich bekannt wurde, ist es nun rechtens, dass zukünftige Rentner in einem Sozialplan eine geringere Abfindung erhalten als andere Mitarbeiter. In dem betreffenden Fall hatte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan verhandelt, da ein größerer Personalabbau anstand. Die Abfindungen für…
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