Trinkgelage nach Weihnachtsfeier führte zu fristloser Kündigung
Ein Trinkgelage in der Weinkellerei ihrer Arbeitgeberin nach einer beendeten Weihnachtsfeier hat bei zwei Arbeitnehmern zur fristlosen Kündigung geführt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dieses Verhalten als wichtiger Kündigungsgrund ausreichte oder zuvor eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Grundsätzliches Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht natürlich in der…
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