ArbeitsgerichtFrankfurt (Oder)

Das Arbeits­ge­richt Frankfurt (Oder) ist regel­mäßig ein Gericht erster Instanz der deutschen Arbeits­ge­richts­barkeit, also für Strei­tig­keiten, welche im Zusam­menhang mit einem Arbeits­ver­hältnis stehen.

Der Bezirk des Arbeits­ge­richts Frankfurt (Oder) umfasst das Gebiet der kreis­freien Stadt Frakfurt (Oder) und der Landkreise Märkisch‐Oderland und Oder‐Spree.

Derzeit sind sechs Berufs­rich­te­rinnen und Berufs­richter, eine Rechts­pfle­gerin, eine Kosten­be­amtin und sechs Mitar­bei­te­rinnen der Geschäfts­stellen mit der Rechts­pflege beschäftigt.

Arbeits­ge­richt Frankfurt (Oder)Direktor: Martin GuthGarten­straße 315230 Frankfurt (Oder)Tel.:0335 606 95 70Fax:0335 606 957 110Webseite:https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/arbeitsgericht-frankfurt-%28oder%29/

Öffnungs­zeiten
  • Geschäftsstelle
    montags bis donnerstags08:30bis15:30freitags08:30bis13:30
  • Rechtsantragstelle
    montags bis freitags08:30bis12:30

Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand:
10.02.2021 13:55:37

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