ArbeitsgerichtCottbus

Das Arbeits­ge­richt Cottbus ist regel­mäßig ein Gericht erster Instanz der deutschen Arbeits­ge­richts­barkeit, also für Strei­tig­keiten, welche im Zusam­menhang mit einem Arbeits­ver­hältnis stehen.

Der Bezirk des Arbeits­ge­richts Cottbus umfasst das Gebiet der kreis­freien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme‐Spreewald, Elbe‐Elster, Oberspreewald‐Lausitz und Spree‐Neiße. Das Arbeits­ge­richt Cottbus ist in die Standorte Cottbus und Senftenberg aufgeteilt.

Derzeit sind fünf Berufsrichter/innen, drei Rechtspfleger/innen und zehn Mitarbeiter/innen der Geschäfts­stellen mit der Rechts­pflege an beiden Stand­orten beschäftigt. 

Öffnungs­zeiten
  • Geschäftsstelle
    montags bis donnerstags09:00bis12:0013:00bis15:00freitags09:00bis12:00
  • Rechtsantragstelle in Cottbus
    montags und mittwochs13:00bis15:00dienstags und donnerstags09:00bis12:0013:00bis15:00freitags09:00bis12:00
  • Rechtsantragstelle in Senftenberg
    montags und freitags09:00bis12:00dienstags09:00bis12:0013:00bis15:00donnerstags13:00bis15:00

Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand:
10.02.2021 13:55:37

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SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH