Rechte & Pflichten

Die Haupt­pflichten in einem Arbeits­ver­hältnis bestehen natürlich vorwiegend darin, dass der Arbeit­nehmer seine Arbeits­leistung erbringt und dafür vom Arbeit­geber eine Vergütung erhält. Aber auch abseits davon gibt es viele Rechte und Pflichten, sowie Neben­pflichten für den Arbeit­geber und den Arbeit­nehmer. Einige davon sind im Arbeits­vertrag oder in Betriebs­ver­ein­ba­rungen sowie Tarif­ver­trägen festgehalten.

Daneben können sich auch Rechte und Pflichten aus dem Gesetz ergeben. Dafür gibt es leider kein zentrales Arbeits­ge­setzbuch. Die ganz grund­sätz­lichen gesetz­lichen Rechte und Pflichten im Arbeits­ver­hältnis werden im Bürger­lichen Gesetzbuch (BGB) behandelt. Daneben ergeben sich Rechte und Pflichten aus vielen Einzel­ge­setzen, wie z.B. dem Arbeits­zeit­gesetz, dem Urlaubs­gesetz, dem Kündi­gungs­schutz­gesetz, dem Entgelt­fort­zah­lungs­gesetz und vielen weiteren Gesetzen, sowie aus Entschei­dungen der Arbeitsgerichte.

Mit den folgenden Artikeln möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in Ihre Rechte und Pflichten und Ihre möglichen Ansprüche, sowie Handlungs­op­tionen geben.

SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH