Betriebliche Übung

Eine sogenannte betrieb­liche Übung ist eine Anspruchs­grundlage, die nicht ausdrücklich nieder­ge­schrieben ist, sondern in der regel­mä­ßigen Wieder­holung bestimmter Verhal­tens­weisen besteht, aus denen der Arbeit­nehmer schließen kann, dass ihm eine bestimmte Leistung oder Vergüns­tigung auf Dauer einge­räumt sein sollen. Es ist darauf abzustellen, wie ein beson­nener Arbeit­nehmer die Erklärung oder das Verhalten des Arbeit­gebers nach den Grund­sätzen von Treu und Glauben verstehen durfte. Der Arbeit­nehmer muss im Zweifelsfall beweisen, welchen Umfang die betrieb­liche Übung hat.

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