Die Hauptpflichten in einem Arbeitsverhältnis bestehen natürlich vorwiegend darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt und dafür vom Arbeitgeber eine Vergütung erhält. Aber auch abseits davon gibt es viele Rechte und Pflichten, sowie Nebenpflichten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Einige davon sind im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen festgehalten.
Daneben können sich auch Rechte und Pflichten aus dem Gesetz ergeben. Dafür gibt es leider kein zentrales Arbeitsgesetzbuch. Die ganz grundsätzlichen gesetzlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt. Daneben ergeben sich Rechte und Pflichten aus vielen Einzelgesetzen, wie z.B. dem Arbeitszeitgesetz, dem Urlaubsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz und vielen weiteren Gesetzen, sowie aus Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Mit den folgenden Artikeln möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in Ihre Rechte und Pflichten und Ihre möglichen Ansprüche, sowie Handlungsoptionen geben.
- Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Arbeiten trotz Krankschreibung
- Arbeitnehmererfindungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihr Beweiswert
- Betriebliche Übung
- Darf der Arbeitgeber die E‑Mails seiner Angestellten mitlesen?
- Darf ich mein Handy am Arbeitsplatz aufladen?
- Darf mein Arbeitgeber mich zur Impfung zwingen?
- Der befristete Arbeitsvertrag
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Fristen bei der außerordentlichen Kündigung
- Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
- Kündigung in Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
- Mehrarbeit und ihre Verweigerung
- Mündlicher Arbeitsvertrag
- Prozesskostenhilfe
- Ruhepause
- Selbstbeurlaubung
- Sommerhitze: Wie hoch darf die Raumtemperatur am Arbeitsplatz werden?
- Sonderkündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit
- Teilkündigung
- Urlaubsanspruch bei Kündigung
- Urlaubsanspruch
- Weiterbeschäftigungsanspruch
- Zeugnis