Das Arbeitsgericht Cottbus ist regelmäßig ein Gericht erster Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit, also für Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Cottbus umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme‐Spreewald, Elbe‐Elster, Oberspreewald‐Lausitz und Spree‐Neiße. Das Arbeitsgericht Cottbus ist in die Standorte Cottbus und Senftenberg aufgeteilt.
Derzeit sind fünf Berufsrichter/innen, drei Rechtspfleger/innen und zehn Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege an beiden Standorten beschäftigt.
Stammhaus Cottbus
Arbeitsgericht CottbusStändige Vertreterin des Direktors: Richterin am Arbeitsgericht Lore SeidelLandesbehörden‐ und GerichtszentrumVom‐Stein‐Straße 2803050 CottbusTel.:0355 499 131 10Fax:0355 499 132 39Webseite:https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/arbeitsgericht-cottbus-mit-aussenkammern-senftenberg/Kammern Senftenberg
Arbeitsgericht Cottbus- Kammern Senftenberg -Schulstraße 4b01968 SenftenbergTel.:03573 372 40Fax:03573 372 455Webseite:https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/arbeitsgericht-cottbus-mit-aussenkammern-senftenberg/
Geschäftsstelle
montags bis donnerstags09:00bis12:0013:00bis15:00freitags09:00bis12:00Rechtsantragstelle in Cottbus
montags und mittwochs13:00bis15:00dienstags und donnerstags09:00bis12:0013:00bis15:00freitags09:00bis12:00Rechtsantragstelle in Senftenberg
montags und freitags09:00bis12:00dienstags09:00bis12:0013:00bis15:00donnerstags13:00bis15:00
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand:10.02.2021 13:55:37
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