Das Arbeitsgericht Neuruppin ist regelmäßig ein Gericht erster Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit, also für Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin umfasst das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz‐Ruppin und Prignitz.
Derzeit sind fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichter, eine Rechtspflegerin und sechs Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen mit der Rechtspflege beschäftigt.
Geschäftsstelle
montags bis donnerstags07:30bis15:30freitags07:30bis13:00Rechtsantragstelle
montags08:00bis12:00dienstags08:00bis12:0013:00bis15:00mittwochs08:00bis12:00freitags08:00bis12:00sowie nach telefonischer Vereinbarung
Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand:10.02.2021 13:55:37
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