ArbeitsgerichtNeuruppin

Das Arbeits­ge­richt Neuruppin ist regel­mäßig ein Gericht erster Instanz der deutschen Arbeits­ge­richts­barkeit, also für Strei­tig­keiten, welche im Zusam­menhang mit einem Arbeits­ver­hältnis stehen.

Der Bezirk des Arbeits­ge­richts Neuruppin umfasst das Gebiet der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz‐Ruppin und Prignitz.

Derzeit sind fünf Berufs­rich­te­rinnen und Berufs­richter, eine Rechts­pfle­gerin und sechs Mitar­bei­te­rinnen der Geschäfts­stellen mit der Rechts­pflege beschäftigt.

Arbeits­ge­richt NeuruppinDirek­torin: Karin GarskeKarl‐Liebknecht‐Straße 2816816 NeuruppinTel.:03391 458 500Fax:03391 458 530Webseite:https://arbgb.brandenburg.de/arbg/de/arbeitsgericht-neuruppin/

Öffnungs­zeiten
  • Geschäftsstelle
    montags bis donnerstags07:30bis15:30freitags07:30bis13:00
  • Rechtsantragstelle
    montags08:00bis12:00dienstags08:00bis12:0013:00bis15:00mittwochs08:00bis12:00freitags08:00bis12:00sowie nach telefo­ni­scher Vereinbarung

Alle Angaben ohne Gewähr!
Stand:
10.02.2021 13:55:37

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