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In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 04. Januar 2026 bleibt unsere Firma wegen Betriebsferien geschlossen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es innerhalb dieses Zeitraums zu Verzögerungen kommen kann.

Ab dem 05. Januar 2026 werden wir in der Zeit von 9 bis 18 Uhr wieder direkt für Sie ansprechbar sein.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

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Arbeitsgericht

Arbeits­ge­richts­barkeit in Deutschland

[gloss­arText word=„Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland”]

Arbeits­ge­richte sind in erster Linie für alle bürgerlich‐rechtlichen Strei­tig­keiten zwischen Arbeit­nehmer und Arbeit­geber, sowie für Strei­tig­keiten zwischen Tarif­ver­trags­par­teien zuständig.

In Brandenburg gibt es 6 Arbeits­ge­richte, deren Zustän­digkeit sich nach dem Sitz der Parteien des Rechts­streits richtet.

Für Berufungs‐ oder Beschwerde‐Verfahren bez. erstin­stanz­lichen Urteilen und Beschlüssen der Arbeits­ge­richte ist regel­mäßig das Landes­ar­beits­ge­richt zuständig. Die Bundes­länder Berlin und Brandenburg gibt es ein gemein­sames Landes­ar­beits­ge­richt mit Sitz in Berlin.

Die oberste Instanz in der Arbeits­ge­richts­barkeit ist das Bundes­ar­beits­ge­richt in Erfurt.

[NORATING]

SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH