Personalvertretung muss sich nicht auf Webinar vertrösten lassen

Betriebsräte haben nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz (BetrVG) Anspruch auf für die Betriebs­rats­arbeit erfor­der­liche Schulungen. Deren Kosten hat der Arbeit­geber zu tragen. Davon können Übernachtungs‐ und Verpfle­gungs­kosten für ein auswär­tiges Präsenz­se­minar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungs­träger ein inhalts­gleiches Webinar anbietet. So hat das Bundes­ar­beits­ge­richt entschieden und in einer kurzen Presse­mit­teilung veröf­fent­licht. Grund­sätz­liches Schulungs­maß­nahmen für Betriebs­rats­mit­glieder…
Weiter­lesen


4. März 2024 0