Urlaubsabgeltung und ihre Verjährung
Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt der Verjährung. Diese beginnt mit Ende des Jahr des Entstehens des Urlaubsanspruches. Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch selbst, kommt es beim Anspruch auf Urlaubsabgeltung für den Beginn der Verjährung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Verjährung des Abgeltungsanspruches hinweist. Wenn dem Arbeitnehmer im Hinblick auf vormalige Rechtsprechung zum Verfall…
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