Urlaubsabgeltung und ihre Verjährung

Der Urlaubs­ab­gel­tungs­an­spruch unter­liegt der Verjährung. Diese beginnt mit Ende des Jahr des Entstehens des Urlaubs­an­spruches. Im Gegensatz zum Urlaubs­an­spruch selbst, kommt es beim Anspruch auf Urlaubs­ab­geltung für den Beginn der Verjährung nicht darauf an, ob der Arbeit­geber auf die Möglichkeit der Verjährung des Abgel­tungs­an­spruches hinweist. Wenn dem Arbeit­nehmer im Hinblick auf vormalige Recht­spre­chung zum Verfall…
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27. Juni 2023 2