Abweichung vom „Equal Pay Grundsatz“ durch Tarifvertrag zulässig

Leihar­beit­nehmer müssen nicht zwingend das gleiche Arbeits­entgelt wie ihre festan­ge­stellten Kollegen erhalten  Auch wenn Leihar­beit­nehmer für die Dauer ihrer Überlassung grund­sätzlich einen Anspruch auf das gleiche Arbeits­entgelt wie festan­ge­stellte Stamm­ar­beit­nehmer des Entleihers haben („equal pay“), darf in einem Tarif­vertrag nach § 8 Abs. 2 AÜG eine niedrigere tarif­liche Vergütung für Leihar­beit­nehmer vereinbart werden. Einen solchen Tarif­vertrag haben…
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1. Juni 2023 0