Fristlose Kündigungen wegen Teilnahme an einem wilden Streik

Die Teilnahme der Fahrrad­ku­riere der Gorillas an „wilden“ Streiks kann fristlose Kündi­gungen recht­fer­tigen Die frist­losen Kündi­gungen der beim Liefer­dienst Gorillas beschäf­tigten Fahrrad­ku­rieren, den sogenannten „Ridern“ waren in zwei der entschie­denen Verfahren recht­mäßig, da sie sich an einem „wilden“ Streik beteiligt hatten. Das hat das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin‐Brandenburg entschieden. Im Kern geht es um die Frage, ob…
Weiter­lesen


22. Mai 2023 0