Fristlose Kündigungen wegen Teilnahme an einem wilden Streik
Die Teilnahme der Fahrradkuriere der Gorillas an „wilden“ Streiks kann fristlose Kündigungen rechtfertigen Die fristlosen Kündigungen der beim Lieferdienst Gorillas beschäftigten Fahrradkurieren, den sogenannten „Ridern“ waren in zwei der entschiedenen Verfahren rechtmäßig, da sie sich an einem „wilden“ Streik beteiligt hatten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin‐Brandenburg entschieden. Im Kern geht es um die Frage, ob…
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