Vermittlungsprovisionen müssen durch den Arbeitnehmer nicht erstattet werden
Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovisionen zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Grundlagen Rückzahlungsklauseln Die Parteien eines Arbeitsvertrages können vereinbaren, dass finanzielle…
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