Vermutungswirkung § 125 InsO bei geplanter Betriebsänderung

Ist bei einer geplanten Betriebs­än­derung zwischen dem Insol­venz­ver­walter und dem Betriebsrat ein Inter­es­sens­aus­gleich mit Namens­liste geschlossen worden, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 Insol­venz­ordnung vermutet, dass die Kündigung der aufge­lis­teten Arbeit­nehmer durch dringende betrieb­liche Erfor­der­nisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG  bedingt ist (Vermu­tungs­wirkung). Dabei muss sich die Betriebs­än­derung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Inter­es­sens­aus­gleichs…
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23. August 2023 0