Vertraulichkeitserwartung bei einer geschlossenen Chatgruppe
Auch in einer privaten Chatgruppe kann sich ein Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Einem Arbeitnehmer wurde das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt, nachdem er sich mit fünf anderen Arbeitnehmern in einer privaten Chatgruppe in Bezug auf einen Vorgesetzten und andere Kollegen stark beleidigend, rassistisch, sexistisch und in zu Gewalt aufstachelnder Weise geäußert hatte.…
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