Kein generelles Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

In einem Kündi­gungs­schutz­prozess besteht grund­sätzlich kein Verwer­tungs­verbot in Bezug auf solche Aufzeich­nungen aus einer offenen Video­über­wa­chung, die vorsätzlich vertrags­wid­riges Verhalten des Arbeit­nehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwa­chungs­maß­nahme des Arbeit­gebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Daten­schutz­rechtes steht. Als Kanzlei für Arbeits­recht beschäf­tigen wir uns natürlich auch regel­mäßig mit Fragen…
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6. Juli 2023 0