Keine Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung
Wird ein Arbeitnehmer, der für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung erhalten hat infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Behauptet der Arbeitnehmer, dass die neue Erkrankung keine Folgeerkrankung ist, gilt eine abgestufte Darlegungslast. Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, muss der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen, die den Schluss erlauben,…
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