Abweichung vom „Equal Pay Grundsatz“ durch Tarifvertrag zulässig
Leiharbeitnehmer müssen nicht zwingend das gleiche Arbeitsentgelt wie ihre festangestellten Kollegen erhalten Auch wenn Leiharbeitnehmer für die Dauer ihrer Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie festangestellte Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), darf in einem Tarifvertrag nach § 8 Abs. 2 AÜG eine niedrigere tarifliche Vergütung für Leiharbeitnehmer vereinbart werden. Einen solchen Tarifvertrag haben…
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